|
Klassenstufen Jahrgang 9/10: Schulabschluss |
|
|
|
Schulabschlüsse an der Realschule SchülerInnen, die die Realschule erfolgreich absolvieren, erhalten am Ende der Klasse 10 die Fachoberschulreife. Zusätzlich können sie durch einen Qualifikationsvermerk die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangen. Die Fachoberschulreife bekommen SchülerInnen, die laut Versetzungsordnung versetzt würden, d.h. SchülerInnen, die in ihrem Zeugnis keine oder nur eine 5 in einem Fach ohne Klassenarbeiten haben. Jede weitere 5 gefährdet die Versetzung und somit den Abschluss der Fachoberschulreife. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, eine 5 auszugleichen. Im Folgenden werden unter der Fächergruppe I die Fächer mit Klassenarbeiten verstanden, unter der Fächergruppe II alle anderen Fächer.
| Fächergruppe | Ausgleich | Bemerkungen | I | II | I | II | | | 5 5 | | 3 | versetzt | 5 | | 3 | | versetzt | 5 | 5 | 3 | | versetzt | Den Qualifikationsvermerk erhalten SchülerInnen, die in allen Fächern eine 3 bzw. 2 oder 1 haben. Jede 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch muss durch eine 2 oder 1 dieser Fächergruppe ausgeglichen werden, ,jede 4 in den anderen Fächern durch jeweils eine 2 oder 1. Dabei darf jedes Fach nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. Eine 5 kann nur in der Gruppe der Fächer ohne Klassenarbeiten mit einer 1 ausgeglichen werden.
|
|